PRO072
VERKAUF VON GRUNDSTÜCKEN IN LAS MARINAS EL KM 3. - Denia

365.000€ /Gran bajada de precio. Antes: 450.000€
Ref: PRO072
Art der Immobilie:: Solar

Andere Informationen

  • Land Size: 16715 M 2
  • :

Ausstattung

  • Boden
  • Grundstück

beschreibender Text

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VERKAUF VON GRUNDSTÜCKEN IN LAS MARINAS EL KM 3.
ZONE DES HOTELS LOS ANGELES MIT GRUNDSTÜCK VON 16.715 m2.
Magnificent Grundstück ideal für eine Villa in Denia, in der Nähe des Strandes und das Hotel los angeles, ideal für eine sehr große Villa, ein spektakulärer Ort zu leben, umgeben von Bäumen und nur wenige Gehminuten von Denia. Wir können alles für Sie vorbereiten: Verkauf des Grundstücks, Projekt mit Architekt, Bau, etc…wenn Sie eine Villa in einer der besten Gegenden von Denia haben wollen, ist Ihre Chance, lassen Sie es nicht entkommen, heute ist der Tag, dass Sie Ihr richtiges Zuhause gewählt haben.

Große Preissenkung. Vorher: 450.000€
Artikel 196: Normen zur direkten Anwendung auf Bauten und Gebäude auf nicht bebaubaren Grundstücken.
1. Die Gebäude, die sich auf unbebauten Grundstücken befinden, müssen ihrem isolierten Charakter entsprechen und der Nutzung, dem Betrieb und der Nutzung, mit der sie verbunden sind, angemessen sein, wobei sie mit der ländlichen Umgebung und ihrer natürlichen Umgebung harmonieren müssen, gemäß den Regeln, die die geltende Planung festlegt, um die neuen Bauten in die traditionellen Typologien des Gebiets zu integrieren oder die ihrem Charakter besser entsprechen.

(2) Solange es keinen Plan gibt, der dies zulässt, darf kein Gebäude mit einer Höhe von mehr als zwei Stockwerken, gemessen an jedem Punkt des natürlichen Geländes, errichtet werden, unbeschadet der anderen geltenden Beschränkungen.

(3) Gebäude dürfen nicht in der Nähe von Straßen, Viehwegen oder anderen öffentlichen Grundstücken errichtet werden, es sei denn, dies ist in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen.

4. Alle auf unbebauten Grundstücken genehmigten Bauten und Tätigkeiten müssen der genehmigten Planung und den Vorschriften zur Verhütung der Waldbrandgefahr entsprechen und über geeignete Systeme zur Reinigung der Abwässer und Abfälle verfügen.

Artikel 197: Planung der Nutzung und Erschließung von unbebauten Grundstücken.

Die Zonierung unbebauter Grundstücke kann je nach ihren Merkmalen und ausnahmsweise die folgenden Nutzungen und Erschließungen vorsehen:

b) Einzel- und Familienwohnungen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

(1) Ausnahmsweise ist die Bebauung von Grundstücken mit ununterbrochenem Umfang zulässig, die sowohl in ihrer Form als auch in ihrer Fläche das planungsrechtlich geforderte Minimum abdecken, das in keinem Fall unter einem Hektar pro Wohnung (10.000 m2 pro Wohnung) liegen darf.

(2) Die vom Gebäude eingenommene Fläche darf in keinem Fall mehr als zwei Prozent der Fläche des ländlichen Grundstücks betragen; der übrige Teil muss in seiner natürlichen Beschaffenheit erhalten oder bewirtschaftet werden. Der Plan kann jedoch ergänzende Dienstleistungen für das Familienheim zulassen, ohne dass das Gebäude auf der natürlichen Ebene errichtet wird und dessen Fläche zwei Prozent der Fläche des ländlichen Grundstücks, auf dem es errichtet wird, nicht überschreitet.

(3) Das Gebäude muss von natürlichen Wasserläufen entfernt sein und die vorhandenen Wälder und die Topographie des Grundstücks respektieren.

(4) Es müssen ausreichende Vorkehrungen für die Trinkwasserversorgung, eine angemessene Abfallentsorgung und eine angemessene Abwasserbehandlung getroffen werden, um eine Verunreinigung des Bodens zu verhindern. Die Kosten für diese Infrastrukturen oder Anlagen sind vom Eigentümer zu tragen.

5.º Das Bauwerk darf keinen Bevölkerungsschwerpunkt im Sinne der städtebaulichen Vorschriften bilden, und es ist verboten, auf demselben Grundstück Gruppen von Wohnungen zu errichten, die die Merkmale von Sammelunterkünften aufweisen.

Anhänge

Video tour

https://www.youtube.com/watch?v=_55nL8eCXlw

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Rafael Peiro

Departamento Web de ProMarina.es